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Anmeldung, Zahlungsweise und Ermäßigung

Anmeldung

Die Anmeldung zu Veranstaltungen des Volkshochschul-Zweckverbandes (VHS-ZV) ist verbindlich und kann persönlich, schriftlich, telefonisch, online über www.vhs-driburg.de oder per E-Mail erfolgen.

Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht grundsätzlich. Anmeldebestätigungen werden nur digital versandt, wenn im Rahmen der Anmeldung (online, persönlich oder telefonisch) vom Teilnehmer eine gültige E-Mail-Adresse benannt wurde.

Schriftliche und persönliche Anmeldungen sind an die Hauptgeschäftsstelle in Bad Driburg zu richten. Anmeldungen bei den Kursleitenden sind nicht möglich.

 

Zahlungsweise

Mit der verbindlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmende bei Durchführung der Veranstaltung zur Zahlung der angegebenen Gebühr. Die Gebühren sind i.d.R. unbar (per Überweisung) zu zahlen. Die Zahlung der Gebühr erfolgt per Überweisung nach dem ersten Veranstaltungstag auf Grundlage eines vom VHS-ZV zugesandten Gebührenbescheides. Bei Einzelveranstaltungen wird die Gebühr i.d.R. am Veranstaltungsort durch eine*n VHS-Mitarbeiter*in erhoben; diese Kursteilnehmenden erhalten nachträglich als Nachweis über die gezahlte Gebühr einen Gebührenbescheid. Kursleitungen sind nicht berechtigt, Gebühren entgegenzunehmen oder zu überprüfen, ob die Gebühr entrichtet worden ist.
Rückbuchungen der Überweisung entheben nicht von der Zahlungspflicht. Entsprechend damit verbundene Bankgebühren sind vom Teilnehmer zu tragen.

Bankverbindung der VHS-ZV:
Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter
Konto-Nr.: 1 010 677
BLZ: 476 501 30
IBAN: DE76 4765 0130 0001 0106 77
BIC:   WELADE3LXXX

Die Angaben für die Überweisung der Kursgebühr entnehmen Sie bitte aus dem Ihnen zugesandten Gebührenbescheid.

 

Ermäßigung

Die Ermäßigung oder der Erlass von Gebühren ist vom Teilnehmenden bei der Anmeldung, spätestens jedoch zum Kursbeginn in der Hauptgeschäftsstelle des VHS-ZV zu beantragen und vorzulegen bzw. schriftlich nachzuweisen. Nachträgliche Erstattungen sind nicht möglich. Der Ermäßigungsbetrag ist sofort bei Zahlung der Gebühr von der sonst zu zahlenden Gebühr abzuziehen. Eine spätere Erstattung oder Anrechnung ist ausgeschlossen. Die Verwaltungskostenpauschale sowie ggf. erhobene anteilmäßige Zuschläge können nicht ermäßigt oder erlassen werden.

Weist der Kurs oder die Veranstaltung zwei Teilnahmegebühren aus, gilt die ermäßigte Gebühr für

- Schüler/innen

- Auszubildende

- Studenten/Studentinnen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres

- Inhaber/innen der Jugendleitercard oder der Ehrenamtskarte NRW

- Teilnehmer/innen des Bundesfreiwilligendienstes

- Menschen mit Behinderung (mehr als 50 % Grad der Behinderung)

- Empfänger von Arbeitslosengeld I

- Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

- Leistungsbezieher nach dem SGB II und SGB XII

- Senioren ab dem 65. Lebensjahr

- bei Eltern-Kind-Veranstaltungen, zu denen sich ein Elternteil mit mehr als einem Kind der eigenen Familie anmeldet, gilt die Ermäßigung ab dem zweiten Kind ff.

Pauschal ausgewiesene Gebühren bleiben von dieser Regelung unberührt, da hier bereits eine Gebührenermäßigung vorliegt. Die erhobene Verwaltungskostenpauschale kann weder ermäßigt noch erlassen werden.

Soweit aus steuerlichen oder anderweitigen Gründen eine Quittung benötigt wird, erhalten Sie diese auf Anfrage in der Hauptgeschäftsstelle des VHS-ZV in Bad Driburg.