Anmeldung, Zahlungsweise und Ermäßigung
Anmeldung
Die Anmeldung zu Veranstaltungen des Volkshochschul-Zweckverbandes (VHS-ZV) ist verbindlich und kann persönlich, schriftlich, telefonisch, online über www.vhs-driburg.de oder per E-Mail erfolgen.
Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht grundsätzlich. Anmeldebestätigungen werden nur digital versandt, wenn im Rahmen der Anmeldung (online, persönlich oder telefonisch) vom Teilnehmer eine gültige E-Mail-Adresse benannt wurde.
Schriftliche und persönliche Anmeldungen sind an die Hauptgeschäftsstelle in Bad Driburg zu richten. Anmeldungen bei den Kursleitenden sind nicht möglich.
Zahlungsweise
Der VHS-ZV versendet keine Zahlungsaufforderungen. Die Gebühr für die Teilnahme erfolgt per Überweisung durch den Teilnehmenden nach Beginn des Kurses. In begründeten Einzelfällen sind auch Barzahlungen möglich. Diese sind dann ausschließlich in der Hauptgeschäftsstelle zu entrichten.
Die Dozierenden und Veranstaltungsleitenden unseres VHS-ZV sind weder berechtigt, Gebühren entgegen zu nehmen, noch zu überprüfen, ob die Gebühr entrichtet worden ist.
Bankverbindung der VHS-ZV:
Sparkasse Höxter
Konto-Nr.: 1 010 677
BLZ: 472 515 50
IBAN: DE25 472 51550 000 1010677
BIC: WELADED1HXB
Die Überweisung muss im Verwendungszweck die Kursnummer und den Namen des Teilnehmenden enthalten.
Ermäßigung
Die Ermäßigung oder der Erlass von Gebühren ist vom Teilnehmenden bei der Anmeldung, spätestens jedoch zum Kursbeginn in der Hauptgeschäftsstelle des VHS-ZV zu beantragen und vorzulegen bzw. schriftlich nachzuweisen. Nachträgliche Erstattungen sind nicht möglich. Der Ermäßigungsbetrag ist sofort bei Zahlung der Gebühr von der sonst zu zahlenden Gebühr abzuziehen. Eine spätere Erstattung oder Anrechnung ist ausgeschlossen. Die Verwaltungskostenpauschale sowie ggf. erhobene anteilmäßige Zuschläge können nicht ermäßigt oder erlassen werden.
Weist der Kurs oder die Veranstaltung zwei Teilnahmegebühren aus, gilt die ermäßigte Gebühr für
- Schüler/innen
- Auszubildende
- Studenten/Studentinnen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
- Inhaber/innen der Jugendleitercard oder der Ehrenamtskarte NRW
- Teilnehmer/innen des Bundesfreiwilligendienstes
- Menschen mit Behinderung (mehr als 50 % Grad der Behinderung)
- Empfänger von Arbeitslosengeld I
- Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
- Leistungsbezieher nach dem SGB II und SGB XII
- Senioren ab dem 65. Lebensjahr
- bei Eltern-Kind-Veranstaltungen, zu denen sich ein Elternteil mit mehr als einem Kind der eigenen Familie anmeldet, gilt die Ermäßigung ab dem zweiten Kind ff.
Pauschal ausgewiesene Gebühren bleiben von dieser Regelung unberührt, da hier bereits eine Gebührenermäßigung vorliegt. Die erhobene Verwaltungskostenpauschale kann weder ermäßigt noch erlassen werden.
Soweit aus steuerlichen oder anderweitigen Gründen eine Quittung benötigt wird, erhalten Sie diese auf Anfrage in der Hauptgeschäftsstelle des VHS-ZV in Bad Driburg.