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Anmeldung, Teilnahme und Gebühren

Auszug aus der Gebühren- und Benutzungsordnung des VHS-Zweckverbandes

Anmeldung und Teilnahme

Sämtliche Kurse und Veranstaltungen sind im Rahmen der jeweils angegebenen Höchstteilnehmerzahl grundsätzlich für jeden zugänglich, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Bei einzelnen Veranstaltungen, soweit dies in der Ankündigung durch die Volkshochschule angegeben ist, können auch jüngere Personen teilnehmen.

Im Einzelfall kann die Volkshochschule die Teilnahme von einer bestimmten in der Ankündigung des betreffenden Kurses oder der betreffenden Veranstaltung beschriebenen sachlichen und/oder persönlichen Voraussetzung abhängig machen.

Zur Teilnahme an einem Kurs oder einer Veranstaltung der Volkshochschule ist eine vorherige verbindliche Anmeldung persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail in der Hauptgeschäftsstelle der Volkshochschule, Am Hellweg 9, 33014 Bad Driburg Postadresse: Postfach 1545, 33005 Bad Driburg erforderlich. Bei allen Angeboten der Volkshochschule besteht eine Anmeldepflicht, auch für gebührenfreie Veranstaltungen. Sofern für einzelne Kurse oder Veranstaltungen keine Anmeldepflicht besteht, wird dies in der Ankündigung des Kurses oder der Veranstaltung im Vorfeld durch die Volkshochschule kenntlich gemacht.

Bei der Anmeldung (telefonisch, persönlich und elektronisch) zu einem Kurs oder einer Veranstaltung ist der Teilnehmer verpflichtet, Namen, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, Geschlecht und, wenn vorhanden, auch E-Mail-Adresse anzugeben. Bei allen Formen der auf elektronischem Wege erfolgten Anmeldungen erklärt sich der Teilnehmer mit der elektronischen Übermittlung seiner Daten an die VHS einverstanden.

Der Anmeldende (zugleich Hauptanmeldende) kann das Recht zur Teilnahme für bis zu drei Personen begründen (weitere Teilnehmer), auch wenn sie nicht zu seinem Familienhaushalt bzw. Lebensgemeinschaft gehören. Diese sind der VHS mit vollständigen Personenangaben zu benennen. Sämtliche Regelungen der Gebühren- und Benutzungsordnung in der jeweils gültigen Fassung gelten für die mitangemeldeten Personen gleichermaßen. Der Hauptanmeldende verpflichtet sich zur Zahlung der Gebühr für die weiteren Personen, wenn diese nicht zahlen.

Bei allen Formen der schriftlichen, fernmündlichen oder auf elektronischem Wege erfolgten Anmeldungen gilt das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften.

Die Überweisung der Gebühr zählt nicht automatisch als Anmeldebestätigung. Eine Anmeldung ist erst gültig nach Bestätigung der Anmeldung (Anmeldepflicht durch den Teilnehmer in der Hauptgeschäftsstelle) durch die Volkshochschule.

Probebesuch

Ein gebührenfreier Probebesuch in VHS-Sprachkursen und ausgewählten Kursen ist ausschließlich auf vorherige Anfrage möglich. Dieser Probebesuch ist nur am ersten Veranstaltungstag bei vorheriger Ankündigung durch den Teilnehmer im Rahmen der verbindlichen Kursanmeldung gestattet. Sofern die Ankündigung des Probebesuchs nicht oder verspätet erfolgt, sind bei Abbruch der Teilnahme die vollen Gebühren, Verwaltungskostenpauschalen und ggf. Zuschläge durch den Teilnehmer zu entrichten. Dies gilt ebenso, wenn der Teilnehmer nach dem Probebesuch nicht unmittelbar der VHS-Hauptgeschäftsstelle mitteilt, ob er an der Veranstaltung weiter teilnehmen möchte oder von einer weiteren Teilnahme absieht. Ein Probebesuch von Einzelveranstaltungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Fälligkeit und Zahlungsweise

Mit der verbindlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmende bei Durchführung der Veranstaltung zur Zahlung der angegebenen Gebühr. Die Gebühren sind i.d.R. unbar (per Überweisung) zu zahlen. Die Zahlung der Gebühr erfolgt per Überweisung nach dem ersten Veranstaltungstag auf Grundlage eines vom VHS-ZV zugesandten Gebührenbescheides. Bei Einzelveranstaltungen wird die Gebühr i.d.R. am Veranstaltungsort durch eine*n VHS-Mitarbeiter*in erhoben; diese Kursteilnehmenden erhalten nachträglich als Nachweis über die gezahlte Gebühr einen Gebührenbescheid. Kursleitungen sind nicht berechtigt, Gebühren entgegenzunehmen oder zu überprüfen, ob die Gebühr entrichtet worden ist. 
Rückbuchungen der Überweisung entheben nicht von der Zahlungspflicht. Entsprechend damit verbundene Bankgebühren sind vom Teilnehmer zu tragen.

 

Bankverbindung der VHS
Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter
IBAN: DE76 4765 0130 0001 0106 77
BIC:   WELADE3LXXX

Die Angaben für die Überweisung der Kursgebühr entnehmen Sie bitte aus dem Ihnen zugesandten Gebührenbescheid.

Mindest-/Höchstteilnehmerzahl

Die Mindest-/Höchstzahl der Teilnehmer wird in der aktuellen Ankündigung der VHS (z. B. Programmheft, Internetseite, Aushänge etc.) angegeben. Sofern keine Angabe der Mindestteilnehmerzahl vorliegt, ist für die Durchführung eines Kurses die Teilnehmerzahl von mindestens 4 Personen erforderlich. Für Gesundheitskurse ist die Teilnehmerzahl von mindestens 7 Personen erforderlich.

Sollte nach vorheriger Vereinbarung aller eine Veranstaltung mit weniger als 4 Personen stattfinden, so sind entsprechend höhere Teilnahmegebühren zu erheben (in Form einer Umlage).

Verringert sich die Teilnehmerzahl eines laufenden Kurses auf eine nicht vertretbare kleine Anwesenheitszahl, so kann dieser mit einem gleichlaufenden zusammengelegt werden. Dagegen können Kurse mit hoher Teilnehmerzahl geteilt werden. Die Entscheidung obliegt der Leitung der Volkshochschule.

Ausfälle und organisatorische Änderungen

Die Ankündigung von Kursen und Veranstaltungen ist unverbindlich. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Durchführung von angekündigten Kursen und Veranstaltungen.

Ebenso hat er keinen Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten angekündigt wurde. Ein Wechsel in der Kurs- oder Veranstaltungsleitung begründet demnach keinen Erstattungsanspruch.

Die Volkshochschule kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt des Kurses oder der Veranstaltung ändern. Die Teilnehmer werden durch die Volkshochschule rechtzeitig informiert.

Muss eine Kurs- oder Veranstaltungseinheit aus von der Volkshochschule nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltungseinheit nicht nachgeholt, erfolgt eine Erstattung der Gebühren.

Rücktritt von der Anmeldung

Ein Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung ist ausschließlich bei zwingender beruflicher oder gesundheitlicher Verhinderung bis drei Tage vor dem ersten Kurs- oder Veranstaltungstermin möglich. Danach ist die volle Teilnahmegebühr nebst ggf. erhobenen Zuschlägen und der Verwaltungskostenpauschale zu entrichten.

Die Verhinderung ist mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. einem ärztlichen Attest schriftlich in der Hauptgeschäftsstelle der Volkshochschule, Am Hellweg 9 | 33014 Bad Driburg bzw. postalisch Postfach 1545 | 33005 Bad Driburg nachzuweisen.

Eine Abmeldung bei dem Dozenten/Kursleiter ist nicht gültig. Bei allen Formen der schriftlichen, fernmündlichen oder auf elektronischem Wege erfolgten Anmeldungen gilt das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften.

Wenn zum Zeitpunkt der Abmeldung bei schriftlich nachgewiesener zwingender beruflicher, gesundheitlicher oder sonstiger wichtiger Verhinderung (Krankheit, Wohnortwechsel oder beruflicher Abwesenheit) weniger als die Hälfte der Unterrichtseinheiten einer Veranstaltung verstrichen ist, sind 50% der vollen Teilnahmegebühr der betreffenden Veranstaltung zu entrichten. Wenn zum Zeitpunkt der Abmeldung mehr als die Hälfte der Unterrichtseinheiten einer Veranstaltung verstrichen ist, sind 100% Teilnahmegebühr der betreffenden Veranstaltung zu entrichten.

Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Volkshochschul-Zweckverband
Bad Driburg-Brakel-Nieheim und Steinheim
Postfach 1545
33005 Bad Driburg
Fax: 0 52 53 - 97 407 - 0
E-Mail: info@vhs-driburg.de

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

 

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

Weist der Kurs oder die Veranstaltung der Volkshochschule einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel des Kurses oder der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, kann der Teilnehmer die Volkshochschule auf den Mangel hinweisen und ihr innerhalb einer angemessenen Frist die Gelegenheit bieten, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Teilnehmer nach Ablauf der Frist aus wichtigem Grund von der verbindlichen Anmeldung zurücktreten.

Der Teilnehmer kann von der verbindlichen Anmeldung zurücktreten, wenn die weitere Teilnahme an dem Kurs oder der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen unzumutbar ist. In diesem Falle wird die Gebühr zur Teilnahme an dem Kurs oder der Veranstaltung anteilig erstattet. Wird ein Kurs oder eine Veranstaltung aus Gründen, die von der/dem Leiter/in der Volkshochschule zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen, wird die Teilnahmegebühr ebenfalls anteilig erstattet.

Gebühren

Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule sind, sofern diese nicht gebührenfrei durchgeführt werden, Gebühren nach den Bestimmungen der geltenden Gebühren- und Benutzungsordnung zu zahlen.

In jedem Fall wird zusätzlich zur festgesetzten Gebühr bei mehr als dreistündigen Kursen und Veranstaltungen eine einmalige Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 4,00 € pro gebuchter Gesamtveranstaltung (z.B. bei einem 10-stündungen Kurs einmalig 4,00 €) und pro Teilnehmer erhoben. Bei Kursen und Veranstaltungen mit einem außerordentlich hohen Verwaltungsaufwand kann durch die/den Leiter/in der Volkshochschule im Einzelfall eine höhere Verwaltungskostenpauschale angeordnet werden. Die Verwaltungspauschale kann nicht ermäßigt oder erlassen werden.

Zur festgesetzten Gebühr wird zusätzlich der Aufwand für Dozenten, Material, Energie, Ausstattung und sonstiger Kosten mitberücksichtigt. Dieser Aufwand kann nicht ermäßigt oder erlassen werden.

Unterschiedliche Gebühren bei identischen Angeboten:
Aufgrund externer Einflussfaktoren, wie z.B. Raummieten, unterschiedlichen Honoraren oder Fahrtkostenerstattungen für Dozentinnen und Dozenten, ist der Kostenaufwand inhaltlich identischer Kurse für die VHS häufig unterschiedlich. Statt die Gebühr durchweg anhand des höchsten Kostenaufwandes zu kalkulieren, haben wir uns dazu entschieden, geringe Gebührenunterschiede zu akzeptieren und im Sinne unserer Kunden jede Gebühr anhand des tatsächlichen Aufwandes festzulegen. Denn dies entspricht unserem Verständnis einer fairen Haltung gegenüber unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Die Gebühren, Verwaltungskostenpauschalen und ggf. Zuschläge ergeben sich aus der bei Eingang der Teilnehmeranmeldung aktuellen Ankündigung der Volkshochschule (Programmheft, Internetseite, Aushänge, etc.).

Zur Zahlung der vollen Gebühren, Verwaltungskostenpauschalen und ggf. Zuschlägen ist verpflichtet, wer sich zur Teilnahme an gebührenpflichtigen Kursen und/oder Veranstaltungen der Volkshochschule verbindlich angemeldet oder wer an gebührenpflichtigen Kursen und/oder Veranstaltungen der Volkshochschule teilgenommen hat.

Gebührenpflichtig sind die Teilnehmer an den Veranstaltungen; bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten. Dies gilt auch bei einmaliger Teilnahme bzw. unregelmäßigem Veranstaltungsbesuch. Bei minderjährigen Personen haften die Person und ihre gesetzlichen Vertreter als Gesamtschuldner.

Die Gebühr wird nach dem ersten Veranstaltungstag fällig; bei Vorträgen oder Einzelveranstaltungen vor Veranstaltungsbeginn. Die Gebühren sind i.d.R. unbar (per Überweisung) zu zahlen. Rückbuchungen oder Widerrufe des Lastschriftmandanten/der Überweisung entheben nicht von der Zahlungspflicht. Entsprechend damit verbundene Bankgebühren sind vom Teilnehmer zu tragen.

Einzelheiten der Zahlungsweise ergeben sich jeweils aus dem gültigen Veranstaltungsprogramm der Volkshochschule. Dozenten und Veranstaltungsleiter der Volkshochschule sind nicht berechtigt, Gebühren entgegen zu nehmen.

Ermäßigung/Erlässe von Gebühren

Die Ermäßigung oder der Erlass von Gebühren ist vom Teilnehmer bei der Anmeldung, spätestens jedoch zum Kursbeginn in der Hauptgeschäftsstelle der Volkshochschule zu beantragen und vorzulegen bzw. schriftlich nachzuweisen. Nachträgliche Erstattungen sind nicht möglich. Der Ermäßigungsbetrag ist sofort bei Zahlung der Gebühr von der sonst zu zahlenden Gebühr abzuziehen. Eine spätere Erstattung oder Anrechnung ist ausgeschlossen. Die Verwaltungskostenpauschale sowie ggf. erhobene anteilmäßige Zuschläge können nicht ermäßigt oder erlassen werden.

Gebührenerlass kann nur durch die Hauptgeschäftsstelle der Volkshochschule in Bad Driburg gewährt werden. Diese führt Vermerke über die gewährten Gebührenerlasse. Die Einzelheiten werden von der/vom Leiter/in der Volkshochschule festgelegt. Je Semester kann für jeden Berechtigten höchstens ein Kurs ermäßigt oder erlassen werden.

Weist der Kurs oder die Veranstaltung zwei Teilnahmegebühren aus, gilt die ermäßigte Gebühr (30 %-Ermäßigung) bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises für: Schüler, Auszubildende, Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Inhaber der Jugendleitercard oder der Ehrenamtskarte NRW, Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes, Menschen mit Behinderung (mehr als 50 % Grad der Behinderung), Empfänger von Arbeitslosengeld I, Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Leistungsbezieher nach dem SGB II und SGB XII, Senioren ab dem 65. Lebensjahr sowie bei Eltern-Kind-Veranstaltungen, zu denen sich ein Elternteil mit mehr als einem Kind der eigenen Familie anmeldet, gilt die Ermäßigung ab dem zweiten Kind ff.

Pauschal ausgewiesene Gebühren bleiben von dieser Regelung unberührt, da hier bereits eine Gebührenermäßigung vorliegt. Erscheint die Gebührenerhebung wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls oder der wirtschaftlichen Verhältnisse des Teilnehmers so nicht angebracht, kann die Gebühr über die vorstehenden Fälle hinaus durch den/die Leiter/in der Volkshochschule ganz oder teilweise erlassen werden. Die Gründe sind aktenkundig zu machen.

Erstattung von Gebühren

Gebühren werden wie folgt erstattet:

a) anteilig für ausgefallene oder abgesetzte Kurse und Veranstaltungen,

b) in voller Höhe, wenn der Kurs oder die Veranstaltung der Volkshochschule wegen unzureichender Nachfrage abgesagt werden muss oder andere Absagegründe seitens der Volkshochschule vorliegen.

Gebühren für ausgefallene oder abgesetzte Kurse und Veranstaltungen werden von der VHS ohne weiteres erstattet.

Erstattet werden auch Gebühren anteilig, wenn zum Zeitpunkt der Abmeldung ein schriftlicher Nachweis über eine zwingende berufliche, gesundheitliche oder sonstige wichtige Verhinderung (Krankheit, Wohnortwechsel oder beruflicher Abwesenheit) vorliegt.

Erstattet werden auch Gebühren, wenn der Teilnehmer einen Mangel feststellt, der das Ziel des Kurses oder der Veranstaltung nachhaltig beeinträchtigen oder wegen organisatorischer Änderungen die weitere Teilnahme unzumutbar wird. Der Teilnehmer hat die Volkshochschule zunächst auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer angemessenen Frist die Gelegenheit zu bieten, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Teilnehmer nach Ablauf der Frist aus wichtigem Grund von der verbindlichen Anmeldung zurücktreten. Die Erstattungshöhe obliegt der Leitung der Volkshochschule.

Eine zeitweise Teilnahme am Kurs oder an der Veranstaltung aus nicht nachgewiesenen und genannten Gründen berechtigt den Teilnehmer nicht, die Gebühren zu kürzen.

Bei Ausfall einzelner Kurs- oder Veranstaltungseinheiten erfolgt die Erstattung der Gebühren nach dem Verhältnis der durchgeführten Teileinheiten zum Gesamtumfang des Kurses oder der Veranstaltung. Dies gilt dann nicht, wenn die anteilige Gebühr für den Teilnehmer unzumutbar wäre, insbesondere, wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmer ohne Wert ist.

Teilnahmebescheinigungen und Prüfungen

Bei Kursen, deren Inhalte beruflich verwendbar sind, werden auf Anforderung kostenlos Teilnahmebescheinigungen ausgestellt. Eine Teilnahmebescheinigung erhält allerdings nur, wer regelmäßig, d.h. mindestens an 80 % des Unterrichts, teilgenommen hat und die fällige Gebühr bereits vollständig entrichtet hat.

Die Teilnahme an einem Kurs oder einer Veranstaltung ist ausschließlich über die Teilnehmerliste, welche durch die/den Kursleiter/in geführt wird, nachzuweisen. Teilnahmebescheinigungen können zu den regulären Öffnungszeiten in der Hauptgeschäftsstelle der Volkshochschule persönlich abgeholt werden. Hierzu ist eine vorherige telefonische Anforderung der Teilnahmebescheinigung erforderlich.

Teilnahmebescheinigungen können nicht über den Dozenten, sondern ausschließlich durch die/den jeweilige/n Teilnehmer/in selbst angefordert werden. Im Einzelfall kann gegen Erstattung der Kosten auch eine Prüfung stattfinden, über deren Ergebnis ein Prüfungszeugnis ausgestellt wird.

Hausordnung

Die Hausordnung der jeweiligen Unterrichtsstätte gilt für die Teilnehmer der Veranstaltungen. Die Volkshochschule ist mit ihrem Angebot Mitbenutzer von städtischen wie privaten Gebäuden. Teilnehmer und Dozenten sind verpflichtet, die Räume sauber zu halten und das bestehende Rauchverbot zu beachten.

Haftung

Die Volkshochschule unterhält keine Unfallversicherung, sondern lediglich eine Haftpflichtversicherung. Bei nicht von Mitarbeitern der Volkshochschule verschuldeten Unfällen haftet die Volkshochschule nicht. In Einzelfällen bestehen aber gesetzliche Ansprüche gegen Sozialversicherungsträger nach § 539 Abs. 1 Nr. 14 b oder c RVO. Sollten Teilnehmer durch ein Verschulden eines Mitarbeiters der Volkshochschule einen Schaden erleiden, hat er sich unverzüglich, d.h. möglichst am selben Tag, spätestens aber am nächsten Arbeitstag, unmittelbar an die/den Leiter/in der Volkshochschule zu wenden.

Speicherung personenbezogener Daten

Zum Zwecke der Verwaltung setzt die Volkshochschule eine elektronische Datenverarbeitung ein. Mit der Anmeldung werden folgende personenbezogene Daten erhoben: Namen, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, Geschlecht, wenn vorhanden, auch E-Mail-Adresse und im Falle einer Einzugsermächtigung die Bankverbindung. Beim Lastschriftverfahren werden die erforderlichen Daten für die Abbuchung von Gebühren an die Stadtkasse Bad Driburg übermittelt.

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der Volkshochschule erklären Sie sich mit der Abspeicherung der genannten Daten einverstanden. Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der Volkshochschule ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen innerbetrieblichen Zwecken gestattet. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

Gültigkeit

Sollten einzelne der hier aufgeführten Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Ihr Volkshochschul-Zweckverband