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75 Jahre Grundgesetz

Am 23. Mai wird jährt sich die Verkündung des deutschen Grundgesetzes zum 75. Mal. Im Folgenden finden Sie interessante Fakten zum Grundgesetz, über Demokratie in der VHS und einen Link zu einem Online-Spiel, in dem Sie Ihr Wissen über das Grundgesetz testen können. 

Fakten zum Grundgesetz


Der Parlamentarische Rat, bestehend aus 61 Männern und vier Frauen, hat in den Jahren 1948/49 in Bonn das Grundgesetz verfasst. Ziel war es, besonders vor dem Hintergrund des vorherigen nationalsozialistischen Regimes eine Verfassung für die neue Bundesrepublik zu erstellen, die die Würde jedes Menschen in den Mittelpunkt stellt. Daher besagt der erste Artikel: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Dieser Artikel kann nicht verändert werden. Nach der Verabschiedung des Grundgesetzes am 08. Mai 1949 folgte am 23. Mai die Unterzeichnung und damit die Gründung der Bundesrepublik Deutschland als westdeutscher Teilstaat.
 


Das Grundgesetz umfasste ursprünglich 146 Artikel. Mittlerweile hat sich diese Zahl durch Änderungen auf 202 erhöht. Da neue Artikel aber Buchstabenzusätze erhalten und Artikel teilweise weggefallen sind, endet die Verfassung weiterhin mit Artikel 146. Die Artikel lassen sich in vier Bereiche, neben einer Präambel und Übergangs- und Schlussbestimmungen, einteilen: 
    1. Grundrechte 
    2. die föderalistische Staatsstruktur (Verhältnis von Bund und Ländern) 
    3. Funktion und Aufgaben der obersten Staatsorgane Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesregierung 
    4. Staatsfunktionen wie Ausführung von Bundesgesetzen, Bundesverwaltung, Rechtsprechung und Finanzwesen

Die Urschrift der Verfassung wird im Bundestag verwahrt. Sie wird nur für den Amtseid des Bundeskanzlers und des Bundespräsidenten hervorgeholt, beim Amtseid der Ministerinnen und Minister der Bundesregierung wird ein Faksimile, ein Nachdruck, verwendet. 
 

Weitere interessante Fakten, zum Beispiel warum das Grundgesetz als Provisorium begriffen wurde, finden Sie unter den „10 Fakten zum Grundgesetz“ auf der Internetseite der Bundesregierung. 

Außerdem kann die Online-Fassung des Grundgesetzes auf der Internetseite des Bundestages eingesehen werden.
Ein digitalisiertes Faksimile der ursprünglichen Verfassung finden Sie hier.

Sie können das Grundgesetz auch in leichter Sprache lesen. Klicken Sie dazu hier.
Sie können das Grundgesetz auch in leichter Sprache als Hörbuch anhören. Klicken Sie dazu hier.

 

Außerdem wird das Grundgesetz in diesem Video erklärt:


Demokratie und VHS

Die Institution Volkshochschule versteht sich als Ort der Demokratie. Sie vermittelt Kompetenzen und demokratische Werte und stärkt den selbstbestimmten Menschen und verantwortungsbewusste Bürger*innen. Sie will alle Menschen ansprechen und offen für alle sein. Der Deutsche Volkshochschul-Verband erläutert: „Offenheit ist Prinzip und Merkmal der Volkshochschularbeit: Volkshochschulen sind offen für Menschen aller sozialen Schichten und Einkommensgruppen, aller Milieus und Kulturen, für Menschen mit und ohne Behinderungen. Sie sind offen für Menschen mit unterschiedlichen und gegensätzlichen Auffassungen.“1

Um ihrem Selbstverständnis als Ort der Demokratie gerecht zu werden, benennt die Volkshochschule außerdem auch die Grenzen ihrer Bildungsarbeit - antidemokratischen und extremistischen Äußerungen jenseits des Grundgesetzes bietet sie keinen Raum.

1Die Volkshochschule – Bildung in öffentlicher Verantwortung


Aktionen

Workshop: Die Würde des Kindes ist unantastbar?

Der VHS-Zweckverband Bad Driburg, Brakel, Nieheim, Steinheim nimmt das Jubiläum des Grundgesetzes zum Anlass, das Thema "Kinderrechte" in den Fokus zu stellen: Die VHS lädt Pädagoginnen und Pädagogen der Bad Driburger Kindertagesstätten und Familienzentren sowie Interessierte am Donnerstag, den 23.05. um 17:30 Uhr zu einem Workshop des Sonderpädagogen Martin Hagemann ein:

Die Würde des Kindes ist unantastbar? Workshop mit dem Versuch einer Annäherung

Am 23. Mai vor 75 Jahren trat das Grundgesetz in Kraft. Der Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes besagt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Im Laufe der Jahrzehnte ist in diesem Zusammenhang immer wieder die Rolle des Kindes thematisiert worden. Seit 1989 wacht nun die Kinderrechtskonvention der UN über die Einhaltung der Menschenrechte bei Kindern. Gewaltfreie Erziehung ist Gesetz. Doch legen wir permanent genug Wert auf einen achtsamen Umgang mit den uns anvertrauten Kindern? Schaffen wir es stets einen würdevollen Umgang zu pflegen? Diese und weitere Aspekte sind Kern des Workshops und der Diskussion.

Der VHS-Zweckverband Bad Driburg, Brakel, Nieheim, Steinheim möchte am Tag des Grundgesetzes Pädagoginnen und Pädagogen die Möglichkeit bieten, sich mit dieser wichtigen Thematik „Die Würde des Kindes ist unantastbar?“ im gemeinsamen Rahmen auseinanderzusetzen, um zu erörtern, was die Aussage für eine persönliche, familiäre sowie berufliche Bedeutung impliziert.

Martin Hagemann ist Sonderpädagoge und war über viele Jahre Schulleiter einer Förderschule mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperlich und motorische Entwicklung.

Der Workshop findet am Do., den 23.05.2024 von 17:30 - 19:00 Uhr im Foyer des VHS-Verwaltungssitz, Am Hellweg 9, 33014 Bad Driburg statt.


Anmeldungen richten Sie bitte an:
Mail: info@vhs-driburg.de
Fon: 05253 | 97407-0
Sie können sich auch bequem hier anmelden.
 

"Ein Wimpel für das Grundgesetz"

Das Thema „Kinderrechte“ wird außerdem in den Bad Driburger Kitas und Familienzentren behandelt. Nach dem Workshop werden die Kita-Leitungen mit den Kindern „Wimpel für das Grundgesetz” gestalten, welche anschließend unter anderem im Foyer der VHS ausgestellt werden.

Ausstellung „Die Mütter des Grundgesetzes“

Die Stadt Bad Driburg präsentiert vom 11.06. – 19.07.2024 im Foyer vor dem Sitzungssaal des Rathauses die Ausstellung „Die Mütter des Grundgesetzes“ (erstellt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie dem Helene-Weber-Kolleg, Berlin). Als 1948 der Parlamentarische Rat das Grundgesetz erarbeiten sollte, befanden sich vier Frauen und 61 Männer in diesem Rat. Die Frauen waren: Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel. Die Ausstellung stellt Lebensbilder der vier Politikerinnen dar, die durch ihre unmittelbare Mitwirkung am Grundgesetz die verfassungsrechtliche Verankerung der Gleichberechtigung von Frauen erwirkten. Zusätzlich bietet die Ausstellung Informationen zum Thema „Meilensteine der rechtlichen Gleichstellung“ und „Angebote für Nachwuchspolitikerinnen“.

Vortrag: "Mütter des Grundgesetzes"

Am 11. Juni um18 Uhr veranstaltet die Gleichstellungsstelle der Stadt Bad Driburg im Ratssaal einen Vortrag von Katharina von Ruschkowski zum Thema “Mütter des Grundgesetzes”.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Hier können Sie das Plakat zur Veranstaltung einsehen.


Grundgesetz-Quiz

Hier können Sie spielerisch Ihr Wissen über das Grundgesetz testen:

https://www.wdr.de/quizplayer/game?startquiz=213

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/quiz/da-grundgesetz-wird-75-jahre-2228518


Hier finden Sie ein Puzzle zum Grundgesetz:

www.gg20.de