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Bildungsurlaub - Veranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) NRW

Bei uns gibt es Angebote für den Bildungsurlaub! Wir sind ein anerkannter Träger zur Durchführung von Veranstaltungen nach dem AWbG.

Arbeitnehmer*innen in NRW haben (bis auf wenige Ausnahmen) einmal im Kalenderjahr einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Das heißt, es gibt eine bezahlte Freistellung für maximal 5 Tage zu Weiterbildungszwecken. Nicht genutzte Ansprüche aus dem Vorjahr können in das nächste Jahr übernommen werden.

Das AWbG erkennt Seminare der politischen und beruflichen Bildung, die bestimmten Kriterien genügen, als Bildungsurlaub an. Die berufliche Bildung muss dabei keinen unmittelbaren Bezug zum aktuellen Arbeitsplatz haben. 

Unsere Tipps
- Lassen Sie sich bei uns beraten.
- Klären Sie den Termin vorab im Betrieb - der Arbeitgeber kann aus betrieblichen Gründen den Bildungsurlaub ablehnen.
- Melden Sie sich an - Sie erhalten die Anmeldebestätigung und das Kursprogramm zur Weitergabe an den Arbeitgeber.
- Planen Sie möglichst frühzeitig - der offizielle Antrag muss 6 Wochen vor dem Kurstermin beim Arbeitgeber gestellt werden.

Informationen zu Fristen und der Form der Beantragung finden Sie auf folgender Seite: http://www.bildungsurlaub.de 

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter:
Fon: 05253 - 97 407 0 | Mail: info@vhs-driburg.de