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Anmeldung, Zahlungsweise und Ermäßigung

Anmeldung

Die Anmeldung zu Veranstaltungen des Volkshochschul-Zweckverbandes (VHS-ZV) ist verbindlich und kann persönlich, schriftlich, telefonisch, online über www.vhs-driburg.de oder per E-Mail erfolgen.

Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht grundsätzlich. Anmeldebestätigungen werden nur digital versandt, wenn im Rahmen der Anmeldung (online, persönlich oder telefonisch) vom Teilnehmer eine gültige E-Mail-Adresse benannt wurde.

Schriftliche und persönliche Anmeldungen sind an die Hauptgeschäftsstelle in Bad Driburg zu richten. Anmeldungen bei den Kursleitenden sind nicht möglich.

 

Zahlungsweise

Mit der verbindlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmende bei Durchführung der Veranstaltung zur Zahlung der angegebenen Gebühr. Die  Zahlung der Gebühr erfolgt per Überweisung nach dem ersten Veranstaltungstag auf Grundlage eines vom VHS-ZV zugesandten Gebührenbescheides oder bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats durch Einzug von Ihrem Bankkonto.

Bei Einzelveranstaltungen wird die Gebühr i.d.R. an der Tages- oder Abendkasse erhoben. Die Kursteilnehmenden erhalten als Nachweis einen Gebührenbescheid. Kursleitungen sind nicht berechtigt, Gebühren entgegenzunehmen oder zu überprüfen, ob die Gebühr entrichtet worden ist.

Bankverbindung der VHS:
Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter
Konto-Nr.             1 010 677
BLZ                      476 501 30
IBAN                    DE76 4765 0130 0001 0106 77
BIC                      WELADE3LXXX

Gläubiger-ID       DE61ZZZ00002696344


Die Überweisung muss im Verwendungszweck die Kursnummer und den Namen des Teilnehmende enthalten.
 

 

Ermäßigung

Alle Ermäßigungen oder Erlässe werden auf Antrag und schriftlichen Nachweis des Anspruches gewährt. 

Weist der Kurs oder die Veranstaltung zwei Teilnahmegebühren aus, gilt wie folgt:

10 %-Ermäßigung erhalten bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises:
Schüler, Auszubildende, Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Inhaber der Jugendleitercard oder der Ehrenamtskarte NRW, Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes, Menschen mit Behinderung (mehr als 50 % Grad der Behinderung), Leistungsbezieher nach dem SGB II und SGB XII sowie Personen ab 65 Jahren.

Pauschal ausgewiesene Gebühren bleiben von dieser Regelung unberührt, da hier bereits eine Gebührenermäßigung vorliegt. 

Die Ermäßigung oder der Erlass ist vom Teilnehmer bei der Anmeldung, spätestens jedoch zum Kursbeginn in der Hauptgeschäftsstelle des VHS-ZV zu beantragen und vorzulegen bzw. schriftlich nachzuweisen. Nachträgliche Erstattungen sind nicht möglich. Der Ermäßigungsbetrag ist sofort bei Zahlung der Gebühr von der sonst zu zahlenden Gebühr abzuziehen. Eine spätere Erstattung oder Anrechnung ist ausgeschlossen. Die Verwaltungskostenpauschale sowie ggf. erhobene anteilmäßige Zuschläge können nicht ermäßigt oder erlassen werden.

Soweit aus steuerlichen oder anderweitigen Gründen eine Quittung benötigt wird, erhalten Sie diese auf Anfrage in der Hauptgeschäftsstelle des VHS-ZV in Bad Driburg.