Häufige Fragen zu den Gutscheinen des VHS-Zweckverbandes


1. Welche Gutscheinarten gibt es?
Sie können einen Wertgutschein oder einen kursbezogenen Gutschein erwerben.

2. Wo und wie erhalte ich einen Gutschein?
Ein Gutschein kann in der Hauptgeschäftsstelle des VHS-ZV, Am Hellweg 9 in Bad Driburg ausgegeben werden. Dieser kann nur persönlich beantragt und abgeholt werden.

3. Wer ist Zahlungspflichtiger und damit Hauptperson für die finanzielle Abwicklung des Gutscheins?
Dies ist der Beantragende des Gutscheins und nicht der Beschenkte. Sollten sich bei kursbezogenen Gutscheinen nachträglich Änderungen in der Gebühr ergeben, ist der Beschenkte verpflichtet, die Differenz zu zahlen. Grundsätzlich kann sich der Beantragende bereit erklären, die Differenz zu zahlen.

4. Wie kann der Geldbetrag des Gutscheins gezahlt werden?
Bis zu einem Betrag von 100,00€ kann der Gutschein vor Ort bar bezahlt werden. Der Gutschein sowie eine Quittung werden sofort ausgestellt.
Für eine Bezahlung per Überweisung muss der Gutschein vorab telefonisch beantragt werden. Der Beantragende erhält per E-Mail eine Rechnung, die per Vorkasse bezahlt werden muss. Nach Zahlungseingang stellt der VHS-Zweckverband den Gutschein aus, der dann in der Hauptgeschäftsstelle des VHS-ZV abgeholt werden kann.

5. Wie kann ich einen Gutschein für einen bestimmten Kurs einlösen?
Ein Wertgutschein muss persönlich bei der Buchung des Kurses in der Hauptgeschäftsstelle des VHS-ZV vorgelegt werden. Für die Buchung eines Kurses werden folgende Daten benötigt: Name, Adresse, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse, Geburtsdatum

Ein kursbezogener Gutschein muss persönlich im Original vor Kursbeginn in der Hauptgeschäftsstelle des VHS-ZV eingereicht werden, da erst dann die Anmeldung in den Kurs erfolgen kann. Gegebenenfalls informiert der VHS-ZV dann über einen eventuell anfallenden Differenzbetrag der Kursgebühr. Der Beschenkte wird dann für den Kurs angemeldet. Für die Buchung des Kurses werden folgende Daten benötigt: Name, Adresse, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse, Geburtsdatum

6. Wie lange ist der Gutschein gültig?
Der Gutschein ist für das laufende Kalenderjahr gültig. Eine Übertragung muss spätestens bis zum 31.01. des Folgejahres beantragt werden. Danach besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

7. Ist eine Übertragung in das Folgejahr möglich? Wie ist die Vorgehensweise?
Ja, eine Übertragung ist möglich. Für eine Übertragung muss der Original-Gutschein in der VHS- Hauptgeschäftsstelle vorgelegt werden. Dort wird der alte Gutschein eingehalten und ein neuer ausgestellt.

8. Was passiert, wenn der gewünschte Kurs nicht stattfindet bzw. abgesagt wird?
Sollte in dem Kalenderjahr, für das der Gutschein ausgestellt wurde, kein Alternativ-Angebot stattfinden, ist eine Übertragung des Gutscheins in das Folgejahr möglich.

9. Wer sind Ihre Ansprechpartner*innen?
Ansprechpartner*innen für die Gutscheine sind Andrea Tracht und Julia Gäbelein:
Telefon: 0 52 53 | 97 407-0
info@vhs-driburg.de