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Ausbildung zum*zur Mediator*in

in Kooperation mit der KoViAk Akademie für Konflikt- & Führungskompetenz

Auch in diesem Jahr bieten wir Ihnen in Kooperation mit der KoViAk Akademie für Konflikt- & Führungskompetenz wieder die Möglichkeit, sich zum*zur Mediator*in auszubilden.
 

Was ist Mediation?
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur freiwilligen, konstruktiven Beilegung von Konflikten. Es ist in Deutschland seit 2012 auch als Option zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung gesetzlich geregelt. Mediationsverfahren werden seither in juristischen, betrieblichen und privaten Zusammenhängen immer häufiger angewendet. Damit steigt der Bedarf nach qualifizierten Mediator*innen.
 

Anwendungsgebiete
• in der Berufs- und Arbeitswelt
• Trennung/Scheidung
• Familien- und Erbschaftsangelegenheiten
• in Schule und Jugendeinrichtungen
• im Täter-Opfer-Ausgleich u.v.m.

„Sie gewinnen Struktur- und Kommunikationssicherheit, wirkungsvolles Handwerkszeug bei Konflikten zwischen zwei Konfliktparteien sowie in Teams und Gruppen einzusetzen. Mediationskompetenz und damit verbunden ein tiefgreifendes Verständnis für menschliches Handeln und Kommunizieren, hilft uns als Mensch im beruflichen wie privaten Umgang mit anderen. Wir lernen Konflikte und Eskalationen zu vermeiden und zu bearbeiten.“ – Monique Ridder

Zur Ausbildung
Die Ausbildung zum*zur Mediator*in wird vollständig online-gestützt durchgeführt. Die Teilnehmenden setzen sich bundesweit aus allen teilnehmenden Volkshochschulen im LernNetz Mediation© zusammen. Inhalt und Umfang sind auf die Anforderungen des Mediationsgesetzes (MediationsG) sowie der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediaAusbV) abgestimmt. Sie wendet sich an alle, die ihre Konfliktkompetenz verbessern und diese privat oder beruflich nutzen wollen.
Sie haben die Möglichkeit, zwischen den Ausbildungszielen „Mediator*in“ und „zertifizierte*r Mediator*in“ zu wählen. Um die Bezeichnung „zertifiziert“ führen zu dürfen, sind nach aktueller Rechtsverordnung über die Ausbildung hinaus weitere Vorgaben zu erfüllen und nachzuweisen. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie im nächsten Abschnitt “Inhalte der Ausbildung” sowie in den unten verlinkten Informationsveranstaltungen.

Umfang
• 28 Seminartage in 8 Modulen über einen Zeitraum von ca. zehn bis elf Monaten
• insgesamt 218 Zeitstunden (179 St. nach Abzug der Pausen)

Ziele
• Konflikte in unterschiedlichen Kontexten konstruktiv bearbeiten und lösungsorientiert agieren
• Unterstützung und Vermittlung zwischen den Parteien
• Entwicklung tragfähiger Vereinbarungen

Dabei helfen Sie den Konfliktparteien, im Konflikt eigene Interessen zu vertreten. Sie unterstützen sie, ihre Ressourcen wahrzunehmen und zur Lösung des Konfliktes zu nutzen. Dabei bleiben die Verantwortung für den Konflikt und die Lösung eigenverantwortlich in den Händen der Mediand*innen. Während des Mediationsprozesses reflektieren Sie das eigene Verhalten und bringen persönliche Autorität selbstbewusst und selbstkritisch ein.

Kosten
• 2.100,00 €

Gern laden wir Sie zu unverbindlichen und kostenfreien Online-Informationsveranstaltungen ein. Dort erfahren Sie weitere Details und haben die Möglichkeit, die Leiterin der Ausbildung kennenzulernen: Monique Ridder ist Personalreferentin, Coach und Ausbilderin in Mediation.

Anmeldung zu den Online-Informationsveranstaltungen:

Anmeldung zur Ausbildung zum*zur Mediator*in:


Inhalte der Ausbildung

Block 1 
Grundlagen I: Historie, Phasen der Mediation

Block 2 
Grundlagen II: Kommunikationstechniken, Konfliktanalyse, Gesprächsführung im Verfahren

Block 3 
Gewaltfreie Kommunikation in der Mediation

Block 4 
Mediation in familiären Kontexten, Schulmediation

Block 5 
Mediation mit interkulturellem Kontext, Täter-Opfer-Ausgleich

Block 6 
Moderation und Mediation in Gruppen, Gruppendynamische Prozesse, Umgang mit Störungen

Block 7 
Wirtschaftsmediation, Betriebsmediation, Teamentwicklung, Bürgerbeteiligung

Block 8 
Abschluss durch Fallvorstellung und kollegiale Fallberatung

Die Ausbildung endet mit dem Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung in Mediation, wenn alle Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. 

 

Hinweis: Um die Bezeichnung „zertifiziert“ tragen zu dürfen, sind weitere Vorgaben der Rechtsverordnung zur Ausbildung zertifizierter Mediator*innen zu erfüllen:

  • Nachweis über mindestens 79,5 Stunden Aus- oder Weiterbildung in Präsenz 
    Diese Vorgaben können Sie bspw. erfüllen, indem Sie 
    - die entsprechende Anzahl Stunden an anderen Volkshochschulen des Verbundes, an denen die Ausbildung in Präsenz durchgeführt werden, absolvieren. Hier fallen gegebenenfalls zusätzliche Kosten für Anreise und Unterbringung an.
    - anrechenbare vergleichbare Inhalte in unmittelbarer zeitlicher Nähe der Ausbildung in Mediation nachweisen können oder
    - die entsprechende Anzahl an die Ausbildungszeit anschließen. Dabei können weitere Kosten anfallen. Die Ausbildung endet hier nach Vorlage aller erforderlichen Inhalte.
     
  • Nachweis über insgesamt fünf durchgeführte Mediationen / Co-Mediationen, die in einer Supervision reflektiert und durch eine Supervisionsbescheinigung (Inhalt entsprechend der Rechtsverordnung) nachgewiesen werden.

Sobald die Unterlagen eingereicht und überprüft wurden, kann die Bescheinigung ausgestellt werden, dass Sie sich als „zertifiziert“ bezeichnen dürfen. Dies gilt für einen Zeitraum von vier Jahren. 

Einmalige Re-Zertifizierung

Ab dem Datum der „Zertifizierung“ sind Sie in einer Weiterbildungspflicht. Über einen Zeitraum von jeweils 4 Jahren sind 40 Zeitstunden (!) Weiterbildung nachzuweisen. Sobald die aussagefähigen Weiterbildungsnachweise eingereicht und überprüft wurden, erhalten Sie eine einmalige Re-Zertifizierung. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen Sie weiterhin der Fortbildungspflicht, jedoch im Rahmen einer sog. „Selbst-Zertifizierung“. Dies bedeutet, dass Sie selbst überprüfen, ob Sie sich als „zertifiziert“ bezeichnen dürfen. Die Fortbildungspflicht endet nicht.

 

Im Ausbildungsumfang enthalten sind:

  • Die Ausbildung in Mediation in Erfüllung aller Vorgaben des Mediationsgesetzes
  • Die Ausstellung eines Zertifikats über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung in Mediation
  • Die Überprüfung eingereichter Unterlagen zur Ausstellung der Bescheinigungen, ob man sich als „zertifiziert“ bezeichnen darf.

Ob Sie sich als Mediator*in oder zertifizierte/r Mediator*in bezeichnen, hat keinerlei Auswirkungen auf die Tätigkeitsbereiche zur Durchführung von Mediationen.

 

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Julia Gäbelein
Telefon: 05253 | 97 407-15
gaebelein@vhs-driburg.de


Feedback von Teilnehmenden nach der ersten Hälfte der Ausbildung

Hier erfahren Sie, mit welchen Erwartungen Teilnehmende in die Ausbildung gestartet sind, was Ihnen an der Ausbildung besonders gefällt und was auch für Sie sinnvoll sein kann.

Wir freuen uns über durchweg positive Rückmeldungen aus den Interviews: