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Bildungsurlaub - Veranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) NRW

Bei uns gibt es Angebote für den Bildungsurlaub! Wir sind ein anerkannter Träger zur Durchführung von Veranstaltungen nach dem AWbG.

Arbeitnehmer*innen in NRW haben (bis auf wenige Ausnahmen) einmal im Kalenderjahr einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Das heißt, es gibt eine bezahlte Freistellung für maximal 5 Tage zu Weiterbildungszwecken. Nicht genutzte Ansprüche aus dem Vorjahr können in das nächste Jahr übernommen werden.

Das AWbG erkennt Seminare der politischen und beruflichen Bildung, die bestimmten Kriterien genügen, als Bildungsurlaub an. Die berufliche Bildung muss dabei keinen unmittelbaren Bezug zum aktuellen Arbeitsplatz haben. 

Unsere Tipps
- Lassen Sie sich bei uns beraten.
- Klären Sie den Termin vorab im Betrieb - der Arbeitgeber kann aus betrieblichen Gründen den Bildungsurlaub ablehnen.
- Melden Sie sich an - Sie erhalten die Anmeldebestätigung und das Kursprogramm zur Weitergabe an den Arbeitgeber.
- Planen Sie möglichst frühzeitig - der offizielle Antrag muss 6 Wochen vor dem Kurstermin beim Arbeitgeber gestellt werden.

Informationen zu Fristen und der Form der Beantragung finden Sie auf folgender Seite: http://www.bildungsurlaub.de 

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter:
Fon: 05253 - 97 407 0 | Mail: info@vhs-driburg.de

Häufige Fragen zum Bildungsscheck

Die Angebote dürfen Personen wahrnehmen, die mindestens 6 Monate in einem Betrieb beschäftigt sind. Der Betrieb muss mindestens 10 Mitarbeitende haben. Für Beamte gibt es keinen Bildungsurlaub.

Anspruchsberechtigt sind zudem Arbeitnehmer*innen, deren Beschäftigungsverhältnisse den Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben. Als Arbeitnehmer*in gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten sowie ihnen Gleichgestellte und andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind.

Es gilt der Ort, an dem der vertraglich festgelegte Arbeitsplatz des Mitarbeitenden ist. Das kann auch das Home Office sein, wenn das der schwerpunktmäßige Arbeitsplatz ist. Für die Anwendung des AWbG NRW gilt das schwerpunktmäßige Beschäftigungsverhältnis in Nordrhein-Westfalen.

Es besteht ein Anspruch von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr. Nicht genutzter Anspruch aus dem Vorjahr kann in das nächste Jahr übernommen werden. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden. Nähere Informationen vgl. § 3 AWbG NRW.

Anerkannt sind Angebote der „politischen und beruflichen“ Bildung. Die berufliche Bildung  muss keinen unmittelbaren Bezug zum aktuellen Arbeitsplatz haben.

Ausgeschlossen sind Veranstaltungen der Erholung, Unterhaltung, privaten Haushaltsführung, Körper-/Gesundheitspflege, sportliche, künstlerische oder handwerkliche Betätigungen oder Kenntnisvermittlung, Erwerb von Fahrerlaubnissen, Studienreisen o.ä.

In NRW sind Studienreisen von der Anerkennung ausgeschlossen sowie Veranstaltungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, soweit sie nicht in den an Nordrhein-Westfalen unmittelbar angrenzenden Nachbarländern oder am Sitz des Europäischen Parlaments stattfinden oder am Ort von Gedenkstätten oder an Gedächtnisorten der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus dienen.

Der/Die Arbeitnehmer*in hat dem Arbeitgeber die Inanspruchnahme und den Zeitraum der Arbeitnehmerweiterbildung so frühzeitig wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung schriftlich mitzuteilen. Der Mitteilung sind die Unterlagen über die Bildungsveranstaltung beizufügen; dazu gehören der Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung sowie das Programm, aus dem sich die Zielgruppe, Lernziele und Lerninhalte sowie der zeitliche Ablauf der Veranstaltung ergeben.

Das NRW-Bildungsurlaubsgesetz schreibt vor, dass das Thema „[…] nicht auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt“ ist. „Bildungsinhalte, die sich nicht unmittelbar auf eine ausgeübte berufliche Tätigkeit beziehen, sind eingeschlossen, wenn sie in der beruflichen Tätigkeit zumindest zu einem mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers verwendet werden können.“

Interessengeleitet legt ein Arbeitgeber die Latte für den Nutzen gern höher als der/die Arbeitnehmer*in. Der Begriff „Mindestnutzen“ deutet aber schon an, dass es nicht um die tägliche Anwendbarkeit gehen muss. Auch die perspektivische Weiterentwicklung des beruflichen Werdegangs (nicht die Neuorientierung) darf in die Seminarwahl einfließen. Letztlich geht es aber immer um die Beurteilung eines Einzelfalls.

Ja, der Arbeitergeber zahlt das Gehalt weiter. Ebenso wird der Bildungsurlaub nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet.

Azubis können Bildungsurlaub der politischen Bildung beantragen.

Die Freistellung kann aus betrieblichen Gründen angelehnt werden. Der Arbeitgeber darf die Arbeitnehmerweiterbildung nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche und dienstliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Beschäftigter entgegenstehen. Eine Verweigerung der Arbeitnehmerweiterbildung muss der/dem Arbeitnehmer*in unter Angabe der Gründe innerhalb von drei Wochen nach deren bzw. dessen Antrag schriftlich mitgeteilt werden. Wird die Verweigerung der Arbeitnehmerweiterbildung nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe der Gründe schriftlich mitgeteilt, so gilt die Freistellung als erteilt. Näheres zum Verfahren wird im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW) in Paragraph 5 geregelt.

Der Radius beträgt max. 500 km zur Weiterbildungsmaßnahme (Ausnahmen sind Gedenkstätten/Gedächtnisorte aus NS-Zeit).

Die Bildungsveranstaltungen müssen in der Regel täglich acht Unterrichtsstunden, mindestens aber sechs Unterrichtsstunden von jeweils 45 Minuten umfassen. Die Arbeitnehmerweiterbildung kann auch Seminare umfassen, die in der Regel an mindestens fünf, in Ausnahmefällen an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. Innerhalb zusammenhängender Wochen kann Arbeitnehmerweiterbildung auch für jeweils einen Tag pro Woche beansprucht werden, sofern bei der Bildungsveranstaltung inhaltliche und organisatorische Kontinuität gegeben ist.

Die Bildungsveranstaltungen können auch digital angeboten werden, sofern die Angebote nachweislich einen entsprechenden Zeitrahmen umfassen.

Der/Die Arbeitnehmer*in hat dem Arbeitgeber die Teilnahme an der Arbeitnehmerweiterbildung nachzuweisen. Die für den Nachweis erforderliche Bescheinigung ist vom Träger der Bildungsveranstaltung kostenlos auszustellen.

Ein Bundesgesetz, welches den Anspruch auf Bildungsurlaub deutschlandweit einheitlich regelt, gibt es nicht; Bildung ist Ländersache. Jedes Bundesland hat somit eigene Regeln für den Bildungsurlaub aufgestellt. Wer demnach in einem Bundesland mit Bildungsurlaubsgesetz arbeitet (das sind alle außer Sachsen und Bayern), hat grundsätzlich Anspruch darauf. Die länderspezifischen Informationen zum Thema Bildungsurlaub gibt es hier:

www.iwwb.de/information/Bildungsurlaub-in-Deutschland-weiterbildung-26.html

Volkshochschulen sind anerkannte Träger nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (vgl. § 9 AWbG NRW). Der VHS-Zweckverband Bad Driburg, Brakel, Nieheim und Steinheim kann demnach Weiterbildungsmaßnahmen als Bildungsurlaub (bzw. Arbeitnehmerweiterbildung) anbieten.

Da bei der Suche nach einer „anerkannten“ Arbeitnehmerweiterbildung durchaus auch Angebote interessant sein können, die eine Information über die Anerkennung des Trägers nicht gleich offenbaren, lohnt sich ein Anruf bei dem Weiterbildungsanbieter, um die Anerkennung zu erfragen. Nicht selten liegt aufgrund der aufwändigen und teils mit Gebühren verbundenen Anerkennungsverfahren für private Anbieter keine Anerkennung vor.

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26-513H90 Ausbildung zum*zur Mediator*in

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur freiwilligen, konstruktiven Beilegung von Konflikten. Es ist in Deutschland seit 2012 auch als Option zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung gesetzlich geregelt. Mediationsverfahren werden seither in juristischen, betrieblichen und privaten Zusammenhängen immer häufiger angewendet. Damit steigt der Bedarf nach qualifizierten Mediator*innen.

Die Ausbildung zum*zur Mediator*in wird vollständig online-gestützt durchgeführt. Die Teilnehmenden setzen sich bundesweit aus allen teilnehmenden Volkshochschulen im LernNetz Mediation© zusammen. Inhalt und Umfang sind auf die Anforderungen des Mediationsgesetzes (MediationsG) sowie der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediaAusbV) abgestimmt. Sie wendet sich an alle, die ihre Konfliktkompetenz verbessern und diese privat oder beruflich nutzen wollen.

Inhalte:
Block 1 Grundlagen I: Historie, Phasen der Mediation
Block 2 Grundlagen II: Kommunikationstechniken, Konfliktanalyse, Gesprächsführung im Verfahren
Block 3 Gewaltfreie Kommunikation in der Mediation
Block 4 Mediation in familiären Kontexten, Schulmediation
Block 5 Mediation mit interkulturellem Kontext, Täter-Opfer-Ausgleich
Block 6 Moderation und Mediation in Gruppen, Gruppendynamische Prozesse, Umgang mit Störungen
Block 7 Wirtschaftsmediation, Betriebsmediation, Teamentwicklung, Bürgerbeteiligung
Block 8 Abschluss durch Fallvorstellung und kollegiale Fallberatung

Die Ausbildung endet mit dem Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung in Mediation, wenn alle Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Hinweis: Um die Bezeichnung „zertifiziert“ tragen zu dürfen, sind weitere Vorgaben der Rechtsverordnung zur Ausbildung zertifizierter Mediator*innen zu erfüllen:

Nachweis über mindestens 79,5 Stunden Aus- oder Weiterbildung in Präsenz. Diese Vorgabe können Sie bspw. erfüllen, indem Sie
- die entsprechende Anzahl Stunden an anderen Volkshochschulen des Verbundes, an denen die Ausbildung in Präsenz durchgeführt werden, absolvieren. Hier fallen gegebenenfalls zusätzliche Kosten für Anreise und Unterbringung an.
- anrechenbare vergleichbare Inhalte in unmittelbarer zeitlicher Nähe der Ausbildung in Mediation nachweisen können oder
- die entsprechende Anzahl an die Ausbildungszeit anschließen. Dabei können weitere Kosten anfallen. Die Ausbildung endet hier nach Vorlage aller erforderlichen Inhalte.

Nachweis über insgesamt fünf durchgeführte Mediationen / Co-Mediationen, die in einer Supervision reflektiert und durch eine Supervisionsbescheinigung (Inhalt entsprechend der Rechtsverordnung) nachgewiesen werden.
Sobald die Unterlagen eingereicht und überprüft wurden, kann die Bescheinigung ausgestellt werden, dass Sie sich als „zertifiziert“ bezeichnen dürfen. Dies gilt für einen Zeitraum von vier Jahren.

Einmalige Re-Zertifizierung
Ab dem Datum der „Zertifizierung“ sind Sie in einer Weiterbildungspflicht. Über einen Zeitraum von jeweils 4 Jahren sind 40 Zeitstunden (!) Weiterbildung nachzuweisen. Sobald die aussagefähigen Weiterbildungsnachweise eingereicht und überprüft wurden, erhalten Sie eine einmalige Re-Zertifizierung. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen Sie weiterhin der Fortbildungspflicht, jedoch im Rahmen einer sog. „Selbst-Zertifizierung“. Dies bedeutet, dass Sie selbst überprüfen, ob Sie sich als „zertifiziert“ bezeichnen dürfen. Die Fortbildungspflicht endet nicht.

Im Ausbildungsumfang enthalten sind:

Die Ausbildung in Mediation in Erfüllung aller Vorgaben des Mediationsgesetzes
Die Ausstellung eines Zertifikats über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung in Mediation
Die Überprüfung eingereichter Unterlagen zur Ausstellung der Bescheinigungen, ob man sich als „zertifiziert“ bezeichnen darf.

Ob Sie sich als Mediator*in oder zertifizierte/r Mediator*in bezeichnen, hat keinerlei Auswirkungen auf die Tätigkeitsbereiche zur Durchführung von Mediationen.


Weitere Informationen zu den Ausbildungsinhalten sowie der Zertifizierung erhalten Sie in den Informationsveranstaltungen. Die Termine dazu finden Sie unter diesem Link . Bei Fragen zögern Sie nicht, uns anzusprechen!

Kursort

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Adresse:
Online-Veranstaltung


1. Termin: Am Freitag den 25.09.2026 von 15 Uhr 30bis 21 Uhr
2. Termin: Am Samstag den 26.09.2026 von 09 Uhr 30bis 18 Uhr
3. Termin: Am Sonntag den 27.09.2026 von 09 Uhr 30bis 16 Uhr
4. Termin: Am Freitag den 16.10.2026 von 15 Uhr 30bis 21 Uhr
5. Termin: Am Samstag den 17.10.2026 von 09 Uhr 30bis 18 Uhr
6. Termin: Am Sonntag den 18.10.2026 von 09 Uhr 30bis 16 Uhr
7. Termin: Am Freitag den 13.11.2026 von 15 Uhr 30bis 21 Uhr
8. Termin: Am Samstag den 14.11.2026 von 09 Uhr 30bis 18 Uhr
9. Termin: Am Sonntag den 15.11.2026 von 09 Uhr 30bis 16 Uhr
10. Termin: Am Montag den 14.12.2026 von 09 Uhr bis 18 Uhr
Termine zum diesen Kurs
Datum Uhrzeit Ort
Datum:
Fr., 25.09.2026
Uhrzeit:
15:30 - 21:00 Uhr
Wo:
Moderatorplatz_DOZENT
Datum:
Sa., 26.09.2026
Uhrzeit:
09:30 - 18:00 Uhr
Wo:
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Datum:
So., 27.09.2026
Uhrzeit:
09:30 - 16:00 Uhr
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Datum:
Fr., 16.10.2026
Uhrzeit:
15:30 - 21:00 Uhr
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Datum:
Sa., 17.10.2026
Uhrzeit:
09:30 - 18:00 Uhr
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Datum:
So., 18.10.2026
Uhrzeit:
09:30 - 16:00 Uhr
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Datum:
Fr., 13.11.2026
Uhrzeit:
15:30 - 21:00 Uhr
Wo:
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Datum:
Sa., 14.11.2026
Uhrzeit:
09:30 - 18:00 Uhr
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Datum:
So., 15.11.2026
Uhrzeit:
09:30 - 16:00 Uhr
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Datum:
Mo., 14.12.2026
Uhrzeit:
09:00 - 18:00 Uhr
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26-513H90 Ausbildung zum*zur Mediator*in


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Termine zum diesen Kurs

1. Termin: Am Freitag den 25.09.2026 von 15 Uhr 30bis 21 Uhr
2. Termin: Am Samstag den 26.09.2026 von 09 Uhr 30bis 18 Uhr
3. Termin: Am Sonntag den 27.09.2026 von 09 Uhr 30bis 16 Uhr
4. Termin: Am Freitag den 16.10.2026 von 15 Uhr 30bis 21 Uhr
5. Termin: Am Samstag den 17.10.2026 von 09 Uhr 30bis 18 Uhr
6. Termin: Am Sonntag den 18.10.2026 von 09 Uhr 30bis 16 Uhr
7. Termin: Am Freitag den 13.11.2026 von 15 Uhr 30bis 21 Uhr
8. Termin: Am Samstag den 14.11.2026 von 09 Uhr 30bis 18 Uhr
9. Termin: Am Sonntag den 15.11.2026 von 09 Uhr 30bis 16 Uhr
10. Termin: Am Montag den 14.12.2026 von 09 Uhr bis 18 Uhr
Termine zum diesen Kurs
Datum Uhrzeit Ort
Datum:
Fr., 25.09.2026
Uhrzeit:
15:30 - 21:00 Uhr
Wo:
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Datum:
Sa., 26.09.2026
Uhrzeit:
09:30 - 18:00 Uhr
Wo:
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Datum:
So., 27.09.2026
Uhrzeit:
09:30 - 16:00 Uhr
Wo:
Moderatorplatz_DOZENT
Datum:
Fr., 16.10.2026
Uhrzeit:
15:30 - 21:00 Uhr
Wo:
Moderatorplatz_DOZENT
Datum:
Sa., 17.10.2026
Uhrzeit:
09:30 - 18:00 Uhr
Wo:
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Datum:
So., 18.10.2026
Uhrzeit:
09:30 - 16:00 Uhr
Wo:
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Datum:
Fr., 13.11.2026
Uhrzeit:
15:30 - 21:00 Uhr
Wo:
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Datum:
Sa., 14.11.2026
Uhrzeit:
09:30 - 18:00 Uhr
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Datum:
So., 15.11.2026
Uhrzeit:
09:30 - 16:00 Uhr
Wo:
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Datum:
Mo., 14.12.2026
Uhrzeit:
09:00 - 18:00 Uhr
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