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Seit dem 02.02.2026 besteht die Möglichkeit, einen Bildungsscheck 2.0 online zu beantragen.

Kriterien der Förderung:

  • Förderfähig sind Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).
  • Die Antragstellung kann 1x pro Kalenderjahr erfolgen.
  • Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, bis maximal 500 Euro.
  • Gefördert werden Ausgaben für die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen. Ein beruflicher Zusammenhang ist i. d. R. gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit des Teilnehmenden steht.

Erforderliche Nachweise für die Antragstellung:

  • Einkommenssteuerbescheid: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Nachweis nicht älter als zwei Jahre sein (Datum des Dokuments).
  • Teilnahmebestätigung (zu verwendender Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt)

Rechnung des Weiterbildungsanbieters


Prüfen Sie mit dem Schnelltest die Voraussetzung, um Ihre Weiterbildung mit dem Bildungsscheck 2.0 fördern zu lassen:
https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2

Ihre Ansprechpartnerin

Ansprechparternin
Janine Brigant-Loke
Telefon: 05253 | 97 407-0
loke@vhs-driburg.de