Einbürgerungstests (Land NRW)
Seit dem 01. September 2008 ist der VHS-Zweckverband als Prüfstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit der Durchführung von Einbürgerungstests betraut.
Durch die erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest können Teilnehmende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen, die sie benötigen, um sich in Deutschland einbürgern zu lassen.
Voraussetzung ist ein aktueller Wohnsitz in NRW!
Persönliche Anmeldungen zum Einbürgerungstest sind in der Hauptgeschäftsstelle des Volkshochschul-Zweckverbandes in Bad Driburg möglich. Vorab wird eine telefonische Terminvereinbarung erbeten. Für die Anmeldung und zum Prüfungstag muss ein gültiges Ausweisdokument vorliegen. Die Kostenpauschale in Höhe von 25,00 € ist bei der Anmeldung zu entrichten.
Um den Test zu bestehen müssen mindestens 17 von 33 Fragen richtig beantwortet sein.
Nach Bestehen erhalten Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Bescheinigung über Ihr persönliches Testergebnis. Mit der Bescheinigung können Sie bei der Einbürgerungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen staatsbürgerliche Kenntnisse nachweisen. Haben Sie weniger als 17 Fragen richtig beantwortet, können Sie den Test wiederholen.
Eine gute Vorbereitung auf den Einbürgerungstest bietet der interaktive Fragenkatalog im Online-Testcenter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Der Gesamtfragenkatalog besteht aus insgesamt 310 Fragen, davon 300 allgemeine Fragen und 10 Fragen zum Bundesland.
Termine zum Einbürgerungstest 2026 finden Sie weiter unten sowie unter diesem Link.
27IK7425HK Zweitschriftlernerkurs 61288-NW-74-2025: Hauptkurs
Aus diesem Grund hat das Bundesamt im Februar 2017 einen speziellen
Integrationskurs für Zweitschriftlernende eingeführt.
Die Förderdauer von bis zu 900 UE im Sprachkurs für Zweitschriftlernende erlaubt eine Vorgehensweise, bei der eine intensive Einführung in das lateinische Schriftsystem dem eigentlichen Sprachkurs vorangestellt wird.
Nach Abschluss der Einführung in die lateinische Schrift im ersten Abschnitt des Basis-Sprachkurses erwerben die Teilnehmenden in den Abschnitten 2 und 3 des Basis-Sprachkurses Kenntnisse und Fähigkeiten, die im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) mit dem Sprachniveau A1 definiert sind. Gleichzeitig wird die erworbene schriftsprachliche Kompetenz in der deutschen Sprache gefestigt.
Im Aufbau-Sprachkurs A wird angestrebt, dass die Teilnehmenden Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die im Rahmen des GER mit dem Sprachniveau A2 definiert sind.
Im Aufbau-Sprachkurs B wird die Erreichung des Sprachniveaus B1 nach GER angestrebt, was der ersten Stufe der selbstständigen Sprachverwendung entspricht und gleichzeitig eines der zwei Ziele des Integrationskurses darstellt.
| Beginn | Di., 13.10.2026, 08:10 - 12:15 Uhr |
| Kursgebühr | 0,00 € |
| Dauer | 250 Termine |
| Kursleitung |
Swetlana Plett
Theodora Delia Dranca |
| Voraussetzungen | keine |
Für diesen Kurs sind keine Termine vorhanden.
27IK7425HK Zweitschriftlernerkurs 61288-NW-74-2025: Hauptkurs
| Beginn | Di., 13.10.2026, 08:10 - 12:15 Uhr |
| Kursgebühr | 0,00 € |
| Dauer | 250 Termine |
| Kursleitung |
Swetlana Plett
Theodora Delia Dranca |
| Voraussetzungen | keine |
